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Restnutzungsdauer-Gutachten in Mainz

Restnutzungsdauer-Gutachten in Mainz: Was der Gebäudebestand für Eigentümer bedeutet

Am 27. Februar 1945 warfen 435 Bomber in 16 Minuten rund 1.500 Tonnen auf Mainz; am Ende des Krieges galt die Stadt als zu 80 Prozent zerstört, nur die südliche Altstadt blieb fast vollständig erhalten. Was danach kam, verteilt sich ungewöhnlich gleichmäßig: 28 Prozent der Wohngebäude stammen aus dem Wiederaufbau, 27 Prozent aus den 1970er und 1980er Jahren, als Lerchenberg und die Höhenstadtteile wuchsen, und 9 Prozent sind seit 2010 entstanden, mehr als im Bundesdurchschnitt. Für Eigentümer vermieteter Immobilien in Mainz stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Nutzungsdauer deshalb bei zwei Jahrgangsgruppen, in einem Markt mit hohen Gebäudewerten und knapp 3 Prozent Leerstand.

Gebäudebestand Mainz auf einen Blick
  • 33.359 Gebäude mit Wohnraum, 121.260 Wohnungen (Zensus 2022).
  • 48,9 % vor 1970, davon 28,3 % aus 1950 bis 1969; 26,5 % aus 1970 bis 1989, 8,8 % seit 2010.
  • 68,8 % der Wohnungen vermietet, Leerstandsquote 2,86 %, Nettokaltmiete im Schnitt 9,73 €/m².
  • 79,3 % der Gebäude gehören Privatpersonen, 12,2 % Wohnungseigentümergemeinschaften; 12,5 % heizen mit Heizöl.
  • 223.888 Einwohner (31.12.2025), 15 Ortsbezirke, Landeshauptstadt seit 1950.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022; Destatis GV-ISys. Eigene Berechnung der Anteile.

Mainz' Gebäudebestand: gleichmäßig über sieben Jahrzehnte

Schon die Angriffe vom 12. und 13. August 1942 trafen die Innenstadt, der 27. Februar 1945 kostete rund 1.200 Menschen das Leben und zerstörte die nördliche Altstadt zu 80 Prozent. Nach dem Krieg lebten noch etwa 76.000 Menschen in Mainz, der Vorkriegswert wurde erst Mitte der 1960er Jahre wieder erreicht. Der Wiederaufbau begann schleppend, die französischen Pläne für eine Modellstadt von Marcel Lods scheiterten an Akzeptanz und Geld, erst der May-Plan von 1958 brachte Ordnung; zur 2000-Jahr-Feier 1962 war die Stadt weitgehend neu, Trümmergrundstücke gab es noch um 1970.

Zum Stichtag des Zensus 2022 stammten 11,0 Prozent der 33.359 Mainzer Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit vor 1919, die Neustadt von Stadtbaumeister Eduard Kreyßig und die südliche Altstadt, und 9,6 Prozent aus 1919 bis 1949. Die Jahre 1950 bis 1969 stellen 28,3 Prozent, nach dem Zensus-Gitter 10,0 Prozent aus 1949 bis 1957 und 15,5 Prozent aus 1958 bis 1968. Fast ebenso groß ist die Gruppe 1970 bis 1989 mit 26,5 Prozent, allein 14,1 Prozent aus 1969 bis 1978. 15,9 Prozent der Gebäude stammen aus 1990 bis 2009 und 8,8 Prozent seit 2010, darunter die ersten Konversionsquartiere.

BaujahrMainzDeutschland
vor 191911,0 %13,1 %
1919 bis 19499,6 %11,8 %
1950 bis 196928,3 %23,4 %
1970 bis 198926,5 %23,1 %
1990 bis 200915,9 %21,1 %
2010 und später8,8 %7,7 %

Anteile an allen Gebäuden mit Wohnraum, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022. Eigene Berechnung.

30,6 Prozent der Gebäude haben drei oder mehr Wohnungen, 4,8 Prozent sogar 13 und mehr, der Typ der Neustadt-Blöcke und der Höhenstadtteile. Privatpersonen besitzen 79,3 Prozent der Gebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften 12,2 Prozent, die Kommune mit der Wohnbau Mainz 3,7 Prozent. Geheizt wird mit Gas (71,2 Prozent), Heizöl (12,5 Prozent) und Fernwärme (10,5 Prozent). 68,8 Prozent der Wohnungen sind vermietet, die Leerstandsquote liegt bei 2,86 Prozent, die Durchschnittsmiete mit 9,73 Euro je Quadratmeter gehört zu den höchsten der Reihe außerhalb der A-Städte.

Warum in Mainz zwei Jahrgangsgruppen die Fragen stellen

Ein 1958 errichtetes Mehrfamilienhaus in der Neustadt, wo die Hälfte der Gebäude aus dem Wiederaufbau stammt, wird bei Erwerb 2026 mit 2 Prozent bis 2076 abgeschrieben. Ein 1974 errichteter Block auf dem Lerchenberg, wo 78 Prozent der Gebäude aus den Jahren 1969 bis 1983 stammen, ebenfalls. Die erste Gruppe steht vor der zweiten oder dritten Haustechnik-Generation, die zweite vor Flachdächern, Betonbalkonen und Wärmedämmverbundsystemen der ersten Generation. Bei Mainzer Gebäudewerten wirkt eine kürzere Nutzungsdauer spürbar auf die jährliche AfA; bei knapp 3 Prozent Leerstand und einer Universität ist fehlende Nachfrage dagegen kein Argument.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten beantwortet die Frage objektbezogen: technischer Verschleiß der Bauteile, wirtschaftliche Entwertung durch Grundriss, Ausstattung und Energiestandard, rechtliche Beschränkungen aus Denkmalschutz, etwa in der südlichen Altstadt und der Neustadt, oder aus Erhaltungssatzungen wie der für den Ortskern Laubenheim. Ein Restnutzungsdauergutachten in Mainz beginnt deshalb mit dem Ortsbezirk, weil Neustadt, Lerchenberg und Gonsenheim drei verschiedene Bauepochen sind.

  • Prüfhinweise: bauzeitliche Haustechnik, Fenster und Balkone der 1950er Jahre, Flachdächer, Betonbalkone und erste Dämmsysteme der 1970er Jahre, nie erneuerte Holzbalkendecken und Dachstühle der Gründerzeit, Denkmalstatus, Hochwasserbetroffenheit am Rheinufer.
  • Gegenhinweise: dokumentierte Erneuerung von Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen, energetische Komplettmodernisierung, Neubau auf Konversionsflächen oder in Gonsenheim, Drais und Ebersheim.

15 Ortsbezirke, drei Bestandstypen

Mainz gliedert sich in 15 Ortsbezirke. Die Auswertung des Zensus-Gitters nach ihren Grenzen zeigt:

Altstadt, Neustadt, Oberstadt

Altstadt, Neustadt, Oberstadt, Hartenberg-Münchfeld, Mombach

In der Neustadt stammen 52 Prozent der Gebäude aus 1949 bis 1968 und 15 Prozent aus der Zeit vor 1919, 84 Prozent sind Mehrfamilienhäuser, 27 Prozent mit 13 und mehr Wohnungen. Die Altstadt mischt 21 Prozent Gründerzeit mit 40 Prozent Wiederaufbau, die Oberstadt 27 Prozent Siedlungsbestand mit 39 Prozent Nachkriegsbau, Hartenberg-Münchfeld besteht zu 54 Prozent aus Wiederaufbau.

Die Höhenstadtteile der 1970er Jahre

Lerchenberg, Finthen, Ebersheim, Laubenheim, Hechtsheim, Bretzenheim

Lerchenberg besteht zu 78 Prozent aus Gebäuden der Jahre 1969 bis 1983, Finthen zu 36, Ebersheim zu 34, Laubenheim zu 29 Prozent; Hechtsheim und Laubenheim haben mit 23 bis 26 Prozent zudem hohe Anteile aus 1984 bis 1994. Das sind die Wachstumsgebiete nach der Eingemeindungswelle.

Gonsenheim, Drais, Weisenau

Gonsenheim, Drais, Weisenau, Marienborn

Gonsenheim, mit 4.482 Gebäuden der größte Ortsbezirk, hat 15 Prozent Gründerzeit und 28 Prozent Neubau nach 1995; Drais kommt auf 39 Prozent, Weisenau mit dem Heilig-Kreuz-Areal auf 29 Prozent, Marienborn auf 29 Prozent. Für die Restnutzungsdauer sind diese Jahrgänge selten ein Thema.

Eigene Auswertung des Zensus-2022-Gitters (100 m) nach Ortsbezirksgrenzen aus OpenStreetMap. Die Gitterauswertung erfasst 98 Prozent der Gebäude der Gemeindetabelle; Zellen mit geheimhaltungsbedingt unterdrückten Werten fehlen.

Die Ortsbezirkszahlen zeigen, wo welche Fragen häufig sind, nicht, wie lang die Restnutzungsdauer einer bestimmten Immobilie ist.

Lokale Besonderheiten: Neustadt, Lerchenberg, Konversion

Die Neustadt von 1872

Mit der Eingemeindung des Gartenfelds 1872 begann unter Stadtbaumeister Eduard Kreyßig der Bau der Neustadt; die Stadtfläche verdoppelte sich fast, ab 1886 wurden Neustadt und Lauterenviertel bebaut. Der Krieg traf die Neustadt schwer, deshalb stehen dort heute Gründerzeitblöcke neben Wiederaufbau und Hochhäusern. Für Gebäude mit Fertigstellung vor 1925 gilt der typisierte AfA-Satz von 2,5 Prozent; die südliche Altstadt, die 1945 fast vollständig erhalten blieb, ist Mainz' Denkmalkern.

Landeshauptstadt und Lerchenberg

1946 machte die französische Verordnung Nr. 57 Mainz zur Hauptstadt von Rheinland-Pfalz, 1950 zog die Regierung von Koblenz nach Mainz. In den 1960er Jahren entstand der Lerchenberg als neuer Stadtteil auf der Höhe, ab 1976 kam das ZDF und machte ihn zur Medienstadt. Die Blöcke der 1970er Jahre dort gehören überwiegend großen Eigentümern; für private Vermieter ist die einzelne Eigentumswohnung der typische Fall.

Konversion und Hafen

Auf dem Heilig-Kreuz-Areal in Weisenau entstehen auf 30 Hektar rund 3.000 Wohnungen, davon 900 gefördert, auf der Generalfeldzeugmeister-Kaserne etwa 500, auf der Hechtsheimer Höhe rund 400; der Zoll- und Binnenhafen wird seit dem Rahmenplan 2007 auf 22 Hektar zum Stadtquartier. Diese Neubauten sind für die Restnutzungsdauer kein Thema, sie erklären aber den Mainzer Neubauanteil von 8,8 Prozent seit 2010. Amöneburg, Kastel und Kostheim auf der anderen Rheinseite gehören seit 1945 zu Wiesbaden.

Restnutzungsdauer-Gutachten in Mainz anfragen: So bereiten Sie sich vor

  • Ortsbezirk, Objektart (Gründerzeithaus, Wiederaufbau, Block der 1970er Jahre, Eigentumswohnung), Zahl der Wohnungen, Nutzung
  • Baujahr und Anschaffungszeitpunkt; bei Altbauten der Hinweis, ob das Gebäude vor 1925 fertiggestellt wurde
  • Denkmalstatus oder Lage in einer Erhaltungssatzung, soweit bekannt; Hochwasserbetroffenheit
  • Modernisierungen mit Jahr und Umfang: Dach, Fassade, Fenster, Heizung (Öltank?), Leitungen, Balkone
  • bekannte Schäden, Feuchte; Fotos von außen, Keller, Dachboden, Technikraum

Zu jedem Gutachten gehört eine Besichtigung durch den Sachverständigen; Termin und Unterlagen stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab. Den Weg zum Restnutzungsdauer-Gutachten beschreibt die Seite Ablauf und Unterlagen, die Kostenlogik die Seite Kosten und Wirtschaftlichkeit.

Restnutzungsdauer und AfA: der steuerliche Rahmen in Kürze

Für Wohngebäude mit Fertigstellung vor 1925 gilt ein typisierter AfA-Satz von 2,5 Prozent, für Fertigstellung 1925 bis 2022 von 2 Prozent, ab 2023 von 3 Prozent. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG angesetzt werden, wenn sie unter der typisierten liegt und objektbezogen nachgewiesen wird. Ein qualifiziertes Gutachten muss das Finanzamt berücksichtigen; ob es die Nutzungsdauer übernimmt, prüft es im Einzelfall. Bei den Mainzer Gebäudewerten wirkt eine kürzere Nutzungsdauer spürbar auf die jährliche AfA; die Summe der Abschreibung bleibt gleich. Einzelheiten und eine Modellrechnung finden Sie unter Gebäude-AfA und tatsächliche Nutzungsdauer.

Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten in Mainz

Grundsätzlich ja, die Nutzungsdauer bezieht sich auf das Gesamtgebäude. Bei Bauten der 1970er Jahre hängt das Ergebnis vom Sanierungsstand von Flachdach, Fassade, Balkonen und Strängen ab, über den die Eigentümergemeinschaft oder der Großeigentümer entscheidet. Ob eine Untersuchung aussichtsreich erscheint, sagen wir Ihnen nach der ersten Einordnung.

Das ist der Mainzer Standardfall: Wiederaufbaujahrgang, typisierte Nutzungsdauer bis 2076 bei Erwerb 2026. Ob eine kürzere Nutzungsdauer plausibel ist, hängt vom Zustand von Dach, Fassade, Decken, Leitungen und Heizung ab. Mit den Unterlagen ordnen wir vorab ein, ob eine Untersuchung aussichtsreich erscheint.

Der Denkmalschutz begrenzt, was an Fassade, Dach, Fenstern und Grundriss verändert werden darf. Das ist eine rechtliche Einflussgröße, die bei der wirtschaftlichen Nutzungsdauer gewürdigt wird. Entscheidend bleibt der Zustand: Für Fertigstellung vor 1925 gilt der Satz von 2,5 Prozent, die Nutzungsdauer müsste für einen Ansatz unter 40 Jahren liegen.

Einen Pauschalpreis nennen wir nicht, weil der Aufwand vom Objekt abhängt: Größe, Unterlagenlage, Komplexität und der Aufwand für die Besichtigung in Mainz. Nach der ersten Einordnung erhalten Sie ein Angebot mit Festpreis für den vereinbarten Umfang. Anfrage und Einordnung sind unverbindlich. Wie Sie die Wirtschaftlichkeit für Ihre Immobilie abschätzen, zeigt die Seite Kosten und Wirtschaftlichkeit.
Quellen und Datenstand
  • Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen, Stichtag 15.05.2022, Gemeinde Mainz (ARS 073150000000) und Deutschland. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024. Eigene Berechnung der Anteile.
  • Zensus 2022, 100-m-Gitterdaten (Destatis, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0), ausgewertet nach Ortsbezirksgrenzen aus OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL). Eigene Berechnung.
  • Statistisches Bundesamt (Destatis), Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Bevölkerungsstand 31.12.2025 auf Grundlage des Zensus 2022.
  • Landeshauptstadt Mainz, Erhaltungssatzung Ortskern Laubenheim, abgerufen am 20.10.2026.
  • Wikipedia-Artikel Mainz, Luftangriffe auf Mainz, abgerufen am 20.10.2026.
  • § 7 Abs. 4 EStG; BFH, Urteile vom 28.07.2021 (IX R 25/19) und 23.01.2024 (IX R 14/23). Einordnung unter Rechtliche Grundlagen.

Alle Zahlen beschreiben den Gebäude- und Wohnungsbestand der Stadt als Ganzes oder ihrer Stadtbezirke. Sie erlauben keine Aussage über die Restnutzungsdauer eines einzelnen Gebäudes. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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