Offizieller Service der DG Deutsche Gutachten AG
Telefon: 0231 / 139704300
Restnutzungsdauer-Gutachten in Berlin

Restnutzungsdauer-Gutachten in Berlin: Was der Gebäudebestand für Eigentümer bedeutet

Kein anderer deutscher Wohnungsmarkt ist so groß und so vielschichtig wie der Berliner: 338.663 Gebäude mit Wohnraum, zwei Millionen Wohnungen, davon 82 Prozent vermietet. Gründerzeitliche Mietshäuser, Siedlungen der 1920er Jahre, Wiederaufbau in West und Ost, Großsiedlungen in Plattenbauweise und ein ausgedehnter Einfamilienhausgürtel liegen oft nur wenige Kilometer auseinander. Für die Frage nach der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes heißt das: Der Bezirk gibt einen Hinweis, das Haus gibt die Antwort.

Gebäudebestand Berlin auf einen Blick
  • 338.663 Gebäude mit Wohnraum, 2.018.831 Wohnungen (Zensus 2022).
  • 39,7 % vor 1950 errichtet, darunter 15,2 % vor 1919. Bundesweit: 24,9 % vor 1950.
  • 82,4 % der Wohnungen vermietet, höchster Wert der sieben A-Städte; Leerstandsquote 2,0 %.
  • 43,9 % der Gebäude haben drei oder mehr Wohnungen, 12,4 % sogar 13 und mehr.
  • 3.700.577 Einwohner (31.12.2025), zwölf Bezirke, 82 soziale Erhaltungsgebiete.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022; Destatis GV-ISys; Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 19/25318. Eigene Berechnung der Anteile.

Berlins Gebäudebestand: zwei Schwerpunkte vor 1950

Berlin hat im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittlich viele Gebäude aus der Zeit vor 1950 und unterdurchschnittlich viele aus den Jahren 1950 bis 1969. Der Grund ist die Stadtgeschichte: Die Gründerzeit und die Zwischenkriegszeit haben den Bestand geprägt, die Teilung hat den Wiederaufbau auf zwei Systeme verteilt.

Zum Stichtag des Zensus 2022 stammten 15,2 Prozent der Berliner Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit vor 1919 und weitere 24,5 Prozent aus den Jahren 1919 bis 1949. Zusammen sind das fast 40 Prozent, bundesweit liegt der Wert bei 25 Prozent. Der Anteil der Gebäude aus 1950 bis 1969 ist mit 17,2 Prozent dagegen deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt von 23,4 Prozent. Auffällig ist auch die Verteilung der Gebäudetypen: 29 Prozent aller Wohngebäude sind freistehende Einfamilienhäuser, vor allem in den Außenbezirken, während 11 Prozent der Gebäude 13 oder mehr Wohnungen haben, mehr als in jeder anderen der hier betrachteten Städte.

BaujahrBerlinDeutschland
vor 191915,2 %13,1 %
1919 bis 194924,5 %11,8 %
1950 bis 196917,2 %23,4 %
1970 bis 198918,0 %23,1 %
1990 bis 200917,5 %21,1 %
2010 und später7,6 %7,7 %

Anteile an allen Gebäuden mit Wohnraum, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022. Eigene Berechnung.

Bei der Heizung zeigt sich die geteilte Geschichte ebenfalls: 20 Prozent der Gebäude hängen an der Fernwärme, ein Erbe der Großsiedlungen und der Ost-Berliner Versorgungsstruktur, 16 Prozent heizen noch mit Heizöl, überwiegend im westlichen Einfamilienhausgürtel. Bundesweit sind es 7 beziehungsweise 25 Prozent.

Was der Bestand für die Restnutzungsdauer Berliner Immobilien bedeutet

Für Wohngebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden, gilt ein typisierter AfA-Satz von 2,5 Prozent, also 40 Jahre. Ein Gründerzeithaus, das 2026 erworben wird, wird damit rechnerisch bis 2066 abgeschrieben, in einem Alter von dann 150 Jahren und mehr. Für Gebäude ab 1925 gelten 2 Prozent und 50 Jahre. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage: Trägt die Substanz diese Annahme noch? Genau das klärt ein Restnutzungsdauergutachten für die konkrete Immobilie.

Berlins Altbauten sind dafür ein lehrreiches Beispiel, weil ihre Biografien so unterschiedlich verlaufen sind. Ein Mietshaus in Prenzlauer Berg, das in den 1990er Jahren kernsaniert wurde, mit neuem Dach, neuen Leitungen, neuer Haustechnik und erneuerten Balkonen, hat seinen Lebenszyklus weitgehend neu gestartet. Ein vergleichbares Haus mit bauzeitlichen Leitungen, Einzelöfen und feuchtem Souterrain hat ihn nicht. Beide stehen im Zensus in derselben Baualtersklasse. Genau diesen Unterschied arbeitet ein Restnutzungsdauer-Gutachten heraus: Es würdigt den technischen Verschleiß der Bauteile, die wirtschaftliche Entwertung durch Grundriss und Ausstattung und die rechtlichen Nutzungsbeschränkungen, zu denen in Berlin häufig der Milieuschutz gehört.

Zwölf Bezirke, drei Stadtlandschaften

Die Auswertung des Zensus-Gitters nach Bezirksgrenzen zeigt, wie stark sich das Baualter innerhalb Berlins unterscheidet:

Gründerzeit-Innenstadt

Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow

In Friedrichshain-Kreuzberg stammen 57 Prozent der Gebäude aus der Zeit vor 1919, in Mitte 37 Prozent, in Charlottenburg-Wilmersdorf 28 Prozent. Über 80 Prozent der Gebäude in den beiden erstgenannten Bezirken sind Mehrfamilienhäuser.

Zwischenkriegs- und Siedlungsgürtel

Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Lichtenberg

28 bis 31 Prozent der Gebäude aus 1919 bis 1948: Siedlungen der Weimarer Republik, Einfamilienhausgebiete und Stadtrandsiedlungen. In Reinickendorf stammen nur 6 Prozent der Gebäude aus der Zeit vor 1919.

Großsiedlungen West und Ost

Neukölln, Spandau, Marzahn-Hellersdorf

Neukölln hat mit 19 Prozent den höchsten Anteil an Gebäuden aus 1969 bis 1983, Marzahn-Hellersdorf mit 2 Prozent den niedrigsten Gründerzeitanteil. Dort stehen Plattenbauten der 1970er und 1980er Jahre neben dem größten Einfamilienhausgebiet Berlins in Mahlsdorf und Kaulsdorf.

Eigene Auswertung des Zensus-2022-Gitters (100 m) nach Bezirksgrenzen aus OpenStreetMap. Die Gitterauswertung erfasst 99 Prozent der Gebäude der Gemeindetabelle; Zellen mit geheimhaltungsbedingt unterdrückten Werten fehlen.

Auch innerhalb eines Bezirks sind die Unterschiede groß. Pankow vereint die Gründerzeitquartiere von Prenzlauer Berg mit den Einfamilienhausgebieten im Norden; Lichtenberg verbindet Altbau, Plattenbau und Siedlungsbau. Die Bezirkszahlen zeigen, wo welche Fragen häufig sind, nicht, wie lang die Restnutzungsdauer einer bestimmten Immobilie ist.

Lokale Besonderheiten: Mietskaserne, Platte, Milieuschutz

Die Berliner Mietskaserne

Der Bebauungsplan von James Hobrecht aus dem Jahr 1862 und die Bauordnung von 1858 ermöglichten die Bebauung tiefer Grundstücke mit Vorderhaus, Seitenflügeln und Hinterhäusern um Höfe, deren Mindestmaß von 5,34 mal 5,34 Metern sich am Wendekreis der Feuerwehrspritze orientierte. Dieser Gebäudetyp prägt die Innenstadtbezirke bis heute. Viele dieser Häuser erhielten erst in den 1920er Jahren Sanitäranlagen; Flächensanierungen der 1960er Jahre und die behutsame Stadterneuerung ab den 1970er Jahren haben den Bestand sehr unterschiedlich verändert. Für ein Gutachten bedeutet das: Die Bauteilgeschichte eines Berliner Altbaus ist oft über 100 Jahre lang und muss aus Unterlagen und Augenschein rekonstruiert werden.

Die Großsiedlungen der DDR

Ab 1977 entstand in Marzahn die größte Plattenbausiedlung der DDR, in Abschnitten von Süden nach Norden bis Ende der 1980er Jahre, überwiegend in elfgeschossigen Blöcken, die in rund 110 Tagen montiert wurden. Nach 1990 wurden diese Bestände saniert und teilweise zurückgebaut: Bei den Ahrensfelder Terrassen sank die Zahl der Wohnungen von 2003 bis 2005 durch den Umbau elfgeschossiger Blöcke zu Terrassenhäusern von 1.670 auf 447. Plattenbauten sind in ihrer Konstruktion robust; ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer hängt stark von Sanierungsstand, Grundrissen und Nachfrage ab. Sie sind deshalb kein Fall für pauschale Annahmen in die eine oder andere Richtung.

82 soziale Erhaltungsgebiete

Berlin hatte nach Angaben des Senats Anfang 2026 82 soziale Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, den sogenannten Milieuschutz. Zum 31.12.2024 lagen darin rund 665.000 Wohnungen und 1,2 Millionen Einwohner, also rund ein Drittel des Berliner Wohnungsbestands. In diesen Gebieten sind Modernisierungen genehmigungspflichtig und werden nur im Rahmen eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards zugelassen. Für die Nutzungsdauer ist das eine rechtliche Einflussgröße: Wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Anpassung des Gebäudes an heutige Anforderungen nur eingeschränkt möglich ist, kann das die wirtschaftliche Nutzungsdauer begrenzen. Ob das im Einzelfall zutrifft, prüft das Gutachten anhand der konkreten Lage und der konkreten Verordnung.

Restnutzungsdauer-Gutachten in Berlin anfragen: So bereiten Sie sich vor

  • Bezirk und Ortsteil, Objektart, Zahl der Wohnungen, Nutzung (vermietet, teilweise vermietet, betrieblich); bei Eigentumswohnungen auch Angaben zum Gesamtgebäude
  • Baujahr und Anschaffungszeitpunkt; bei Altbauten der Hinweis, ob das Gebäude vor 1925 fertiggestellt wurde (AfA-Satz 2,5 Prozent)
  • Lage in einem Erhaltungs-, Sanierungs- oder Denkmalgebiet, soweit bekannt
  • Modernisierungen mit Jahr und Umfang: Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Strangleitungen, Balkone, Dachgeschossausbau
  • bekannte Schäden, Feuchte im Souterrain, Zustand der Hofgebäude; Fotos von außen, Hof, Keller, Dach, Technikraum

Zu jedem Gutachten gehört eine Besichtigung durch den Sachverständigen; Termin und Unterlagen stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab. Den Weg von der Anfrage zum Restnutzungsdauer-Gutachten beschreibt die Seite Ablauf und Unterlagen, die Kostenlogik die Seite Kosten und Wirtschaftlichkeit.

Restnutzungsdauer und AfA: der steuerliche Rahmen in Kürze

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt es, ein Gebäude nach seiner tatsächlichen Nutzungsdauer abzuschreiben, wenn diese kürzer ist als die typisierte: bei Fertigstellung vor 1925 kürzer als 40 Jahre, bei Fertigstellung 1925 bis 2022 kürzer als 50 Jahre. Der Nachweis muss sich auf das konkrete Gebäude beziehen; der Bundesfinanzhof hat 2024 klargestellt, dass ein bloßer Verweis auf modellhaft ermittelte Restnutzungsdauern nicht genügt. Das Finanzamt prüft den Nachweis im Einzelfall, eine Anerkennung ist nicht garantiert. Die Summe der Abschreibung bleibt gleich, nur ihre Verteilung auf die Jahre ändert sich. Einzelheiten und eine Modellrechnung finden Sie unter Gebäude-AfA und tatsächliche Nutzungsdauer.

Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten in Berlin

Weder noch im Voraus. Die Genehmigungspflicht für Modernisierungen ist eine rechtliche Rahmenbedingung, die ein Gutachten bei der wirtschaftlichen Nutzungsdauer berücksichtigt. Ob sie im konkreten Fall die Nutzungsdauer begrenzt, hängt davon ab, welche Maßnahmen das Gebäude bräuchte und welche davon zulässig wären. Das wird am Objekt geprüft, nicht pauschal angenommen.

Grundsätzlich ja, die Nutzungsdauer bezieht sich auf das Gesamtgebäude. Plattenbauten sind konstruktiv robust, ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer hängt stark vom Sanierungsstand und von der Nachfrage im Quartier ab. Ob eine Untersuchung aussichtsreich erscheint, sagen wir Ihnen nach der ersten Einordnung der Eckdaten.

Für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, sieht § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG 2,5 Prozent vor, also 40 Jahre. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann angesetzt werden, wenn sie unter 40 Jahren liegt und nachgewiesen wird. Welcher Satz für Ihr Gebäude gilt und ab wann ein Wechsel möglich ist, beurteilt Ihr Steuerberater.

Einen Pauschalpreis nennen wir nicht, weil der Aufwand vom Objekt abhängt: Größe, Unterlagenlage, Komplexität und der Aufwand für die Besichtigung in Berlin. Nach der ersten Einordnung erhalten Sie ein Angebot mit Festpreis für den vereinbarten Umfang. Anfrage und Einordnung sind unverbindlich. Wie Sie die Wirtschaftlichkeit für Ihre Immobilie abschätzen, zeigt die Seite Kosten und Wirtschaftlichkeit.
Quellen und Datenstand
  • Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen, Stichtag 15.05.2022, Gemeinde Berlin (ARS 110000000000) und Deutschland. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024. Eigene Berechnung der Anteile.
  • Zensus 2022, 100-m-Gitterdaten (Destatis, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0), ausgewertet nach Bezirksgrenzen aus OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL). Eigene Berechnung.
  • Statistisches Bundesamt (Destatis), Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Bevölkerungsstand 31.12.2025 auf Grundlage des Zensus 2022.
  • Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage und Antwort des Senats vom 11.03.2026, Drucksache 19/25318 „Mehr Milieuschutz für Berlin, Stand 2026“: 82 soziale Erhaltungsgebiete, rund 665.000 Wohnungen und 1.198.000 Einwohner zum 31.12.2024.
  • Wikipedia-Artikel Mietskaserne und Berlin-Marzahn, abgerufen am 17.10.2026.
  • § 7 Abs. 4 EStG; BFH, Urteile vom 28.07.2021 (IX R 25/19) und 23.01.2024 (IX R 14/23). Einordnung unter Rechtliche Grundlagen.

Alle Zahlen beschreiben den Gebäude- und Wohnungsbestand der Stadt als Ganzes oder ihrer Stadtbezirke. Sie erlauben keine Aussage über die Restnutzungsdauer eines einzelnen Gebäudes. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie in Berlin anfragen

Senden Sie uns Objektart, Baujahr, Nutzung, Stadtteil und bekannte Besonderheiten. Sie erhalten eine ehrliche erste Einordnung, ob eine Untersuchung der tatsächlichen Nutzungsdauer bei Ihrem Objekt aussichtsreich erscheint, und wenn ja, ein Angebot mit Leistungsumfang und Preis.