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Restnutzungsdauer-Gutachten in Magdeburg

Restnutzungsdauer-Gutachten in Magdeburg: Was der Gebäudebestand für Eigentümer bedeutet

Magdeburg hat unter allen 43 betrachteten Städten den höchsten Anteil an Wohngebäuden aus den Jahren 1919 bis 1949: 30 Prozent. Das ist das Erbe von Bruno Taut, der 1921 bis 1924 Baustadtrat war, und der Reformsiedlungen, die auf seinen Generalplan zurückgehen, allen voran die Hermann-Beims-Siedlung mit rund 2.000 Wohnungen. Dazu kommen die Altstadt, die am 16. Januar 1945 zu 90 Prozent zerstört wurde, der DDR-Wiederaufbau und Neu Olvenstedt, wo seit 2002 über 6.500 Wohnungen abgerissen wurden. Für Eigentümer vermieteter Immobilien ist Magdeburg damit eine Stadt der hundertjährigen Siedlungshäuser und der fünfzigjährigen Platte.

Gebäudebestand Magdeburg auf einen Blick
  • 35.911 Gebäude mit Wohnraum, 145.934 Wohnungen (Zensus 2022).
  • 30,4 % aus 1919 bis 1949, der höchste Wert der 43 Städte; 43,6 % vor 1950, nur 9,9 % aus 1950 bis 1969.
  • 76,3 % der Wohnungen vermietet, Leerstandsquote 6,66 %, Nettokaltmiete im Schnitt 5,75 €/m².
  • 11,4 % der Gebäude gehören Genossenschaften, der höchste Wert der 43 Städte; 5,6 % der Kommune.
  • 244.494 Einwohner (31.12.2025), 40 Stadtteile, Elbe-Hochwasser 2002 und 2013.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022; Destatis GV-ISys. Eigene Berechnung der Anteile.

Magdeburgs Gebäudebestand: Reformsiedlungen, Platte, Nachwende

Der Luftangriff vom 16. Januar 1945 zerstörte etwa 90 Prozent der Altstadt, rund 190.000 Menschen wurden ausgebombt, auch das Gründerzeitviertel und der Breite Weg waren schwer getroffen. Die Siedlungen der 1920er Jahre außerhalb des Zentrums blieben weitgehend unbeschädigt. Der DDR-Wiederaufbau setzte in der Innenstadt und in den Neubaugebieten auf die Platte; nach 1990 wurden viele dieser Bauten im Zentrum durch Neubauten ersetzt.

Zum Stichtag des Zensus 2022 stammten 13,2 Prozent der 35.911 Magdeburger Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit vor 1919 und 30,4 Prozent aus 1919 bis 1949, zusammen 43,6 Prozent; etwa 15.000 Gebäude sind älter als 1950. Die Jahre 1950 bis 1969 stellen nur 9,9 Prozent, 1970 bis 1989 mit Neu Olvenstedt, Neustädter Feld und Kannenstieg 11,7 Prozent der Gebäude. Nach der Wende wurde viel gebaut: 25,6 Prozent der Gebäude entstanden 1990 bis 2009, nach dem Zensus-Gitter allein 12,2 Prozent 1995 bis 2001, und 9,2 Prozent seit 2010.

BaujahrMagdeburgDeutschland
vor 191913,2 %13,1 %
1919 bis 194930,4 %11,8 %
1950 bis 19699,9 %23,4 %
1970 bis 198911,7 %23,1 %
1990 bis 200925,6 %21,1 %
2010 und später9,2 %7,7 %

Anteile an allen Gebäuden mit Wohnraum, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022. Eigene Berechnung.

Die Eigentümerstruktur ist genossenschaftlich geprägt wie in keiner anderen der 43 Städte: 11,4 Prozent der Gebäude gehören Genossenschaften, 5,6 Prozent der Kommune, vor allem der Wobau, Privatpersonen 67,5 Prozent. Dazu kommt ein ungewöhnlich hoher Anteil freistehender Einfamilienhäuser mit 32,0 Prozent, viele davon in den Siedlungen der 1920er Jahre und in den Nachwende-Gebieten. 76,3 Prozent der Wohnungen sind vermietet. Die Leerstandsquote von 6,66 Prozent ist hoch, liegt aber deutlich unter den Werten um 2000; Magdeburg hat zwischen 1989 und 2010 rund 60.000 Einwohner verloren und wächst seit dem Tiefstand von 231.450 im Jahr 2000 wieder leicht.

Warum die 1920er Jahre die Magdeburger Frage sind

Ein 1927 errichtetes Reihenhaus in der Beimssiedlung, 2026 erworben, fällt unter den typisierten AfA-Satz von 2 Prozent und wird rechnerisch bis 2076 abgeschrieben, dann wäre es 149 Jahre alt. Die Siedlungen der Reformzeit sind konstruktiv leicht gebaut, teils in frühen Rationalisierungsbauweisen, und wurden seit den 1990er Jahren schrittweise saniert; die Beimssiedlung steht seit 1980 als Denkmal des Städtebaus unter Schutz. Ob die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist, entscheidet sich an Dach, Decken, Leitungen und Fenstern und an dem, was der Denkmalschutz an Anpassung zulässt.

In Neu Olvenstedt stellt sich die Frage anders: Die Platten der Jahre 1980 bis 1990 haben eine typisierte Nutzungsdauer bis 2030 bis 2040, und die wirtschaftliche Entwertung ist dokumentiert, mit 27 Prozent Leerstand im Jahr 2000, über 6.500 abgerissenen Wohnungen bis 2019 und 14 Prozent Leerstand danach. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten würdigt in beiden Fällen technischen Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Beschränkungen am konkreten Objekt. Ein Restnutzungsdauergutachten in Magdeburg beginnt deshalb mit der Frage, in welchem der drei Bestände das Gebäude steht.

  • Prüfhinweise: nie erneuerte Dächer, Decken und Leitungen in den Siedlungen der 1920er Jahre, Denkmalstatus, Sanierung der 1990er Jahre ohne Kernerneuerung in den Gründerzeitresten, dauerhafter Leerstand im Quartier, Hochwasserbetroffenheit 2002 oder 2013 in Elbnähe, bei Platten nicht modernisierte Stränge und Aufzüge.
  • Gegenhinweise: dokumentierte Kernsanierung, Neubau nach 1995, Vollvermietung, Komplettmodernisierung der Großsiedlungsblöcke.

40 Stadtteile, drei Bestandstypen

Magdeburg gliedert sich in 40 Stadtteile. Die Auswertung des Zensus-Gitters nach ihren Grenzen zeigt:

Gründerzeit und Reformsiedlungen

Stadtfeld Ost und West, Sudenburg, Buckau, Reform, Fermersleben

In Buckau stammen 33 Prozent der Gebäude aus der Zeit vor 1919, in Fermersleben 30, in Stadtfeld Ost 27, in Sudenburg 25 Prozent. In Reform stammen 50 Prozent aus 1919 bis 1948, in Stadtfeld West mit der Beimssiedlung 37 Prozent; Fermersleben und Brückfeld kommen auf 48 und 52 Prozent Siedlungsbestand.

Innenstadt und Platte

Altstadt, Alte Neustadt, Leipziger Straße, Neustädter Feld, Kannenstieg, Neu Olvenstedt

In der Altstadt stammen 39 Prozent der Gebäude aus 1949 bis 1968 und 29 Prozent haben 13 und mehr Wohnungen, der höchste Wert der Stadt; die Alte Neustadt kommt auf 42 Prozent DDR-Wiederaufbau. Neustädter Feld (45 Prozent) und Kannenstieg (43 Prozent) sind die Platten der 1970er Jahre, Neu Olvenstedt die der 1980er, nach dem Rückbau mit 34 Prozent Neubau seit 1995.

Nachwende-Ränder

Ottersleben, Alt Olvenstedt, Prester, Berliner Chaussee, Diesdorf

In Ottersleben entstanden 53 Prozent der Gebäude nach 1995, in Prester ebenfalls 53, in Alt Olvenstedt 51, an der Berliner Chaussee 45 Prozent: Einfamilienhausgebiete der Nachwendezeit neben dörflichen Kernen. Für die Restnutzungsdauer sind diese Jahrgänge selten ein Thema.

Eigene Auswertung des Zensus-2022-Gitters (100 m) nach Stadtteilgrenzen aus OpenStreetMap. Die Gitterauswertung erfasst 98 Prozent der Gebäude der Gemeindetabelle; Zellen mit geheimhaltungsbedingt unterdrückten Werten fehlen.

Die Stadtteilzahlen zeigen, wo welche Fragen häufig sind, nicht, wie lang die Restnutzungsdauer einer bestimmten Immobilie ist.

Lokale Besonderheiten: Taut, Beimssiedlung, Neu Olvenstedt, Elbe

Das Neue Bauen in Magdeburg

Bruno Taut war von 1921 bis 1924 Magdeburger Baustadtrat; auf seinen Generalsiedlungsplan und das Stadterweiterungsamt unter Johannes Göderitz gehen die Siedlungen der 1920er Jahre zurück. Die Hermann-Beims-Siedlung in Stadtfeld West entstand 1924 bis 1932 nach Plänen von Konrad Rühl, Gerhard Gauger, Adolf Otto und Willy Zabel, geplant waren 5.000 Wohnungen, gebaut rund 2.000, 1994 wurden 2.270 Einheiten gezählt. Seit 1980 steht sie auf rund 35 Hektar als Denkmal des Städtebaus unter Schutz, Eigentümerin ist die städtische Wobau. Die Gartenstadt Reform gehört zur selben Generation. Für Eigentümer in diesen Siedlungen gelten Auflagen an Fassade, Dach und Fenster, die bei der wirtschaftlichen Nutzungsdauer gewürdigt werden.

Neu Olvenstedt

Ab 1980 wurde Neu Olvenstedt in drei Bauabschnitten als Experimentalsiedlung errichtet, 1989 lebten dort rund 30.000 Menschen, 2021 noch 11.471. Seit 2002 wurden im Programm Stadtumbau Ost bis 2019 über 6.500 leerstehende Wohnungen abgerissen, der Leerstand sank von 27 Prozent im Jahr 2000 auf 14 Prozent 2019. Wer dort eine Wohnung vermietet, besitzt meist eine Einheit in einem Gebäude großer Eigentümer, der Wobau oder einer Genossenschaft; die typisierte Nutzungsdauer der Jahrgänge 1980 bis 1990 endet zwischen 2030 und 2040.

Elbe-Hochwasser

Im August 2002 erreichte die Elbe in Magdeburg 6,72 Meter, im Juni 2013 mit 7,46 Metern noch mehr. Keller und Erdgeschosse in Elbnähe, in Cracau, Rothensee, Buckau und der Altstadt, haben seither eine eigene Schadensgeschichte, die bei betroffenen Gebäuden zur Tatsachengrundlage gehört.

Restnutzungsdauer-Gutachten in Magdeburg anfragen: So bereiten Sie sich vor

  • Stadtteil, Objektart (Siedlungshaus, Gründerzeithaus, Platte, Nachwendebau), Zahl der Wohnungen, Nutzung und Leerstand im Gebäude
  • Baujahr und Anschaffungszeitpunkt; bei Altbauten der Hinweis, ob das Gebäude vor 1925 fertiggestellt wurde
  • Sanierungsunterlagen der 1990er und 2000er Jahre: Umfang, Jahr, erneuerte Bauteile, Förderbescheide
  • Denkmalstatus (Beimssiedlung, Reform, Hasselbachplatz); Hochwasserbetroffenheit 2002 oder 2013
  • bekannte Schäden, Feuchte, Zustand der Decken; Fotos von außen, Keller, Dachboden, Technikraum

Zu jedem Gutachten gehört eine Besichtigung durch den Sachverständigen; Termin und Unterlagen stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab. Den Weg zum Restnutzungsdauer-Gutachten beschreibt die Seite Ablauf und Unterlagen, die Kostenlogik die Seite Kosten und Wirtschaftlichkeit.

Restnutzungsdauer und AfA: der steuerliche Rahmen in Kürze

Für Wohngebäude mit Fertigstellung vor 1925 gilt ein typisierter AfA-Satz von 2,5 Prozent, für Fertigstellung 1925 bis 2022 von 2 Prozent; die Siedlungen der 1920er Jahre liegen oft genau auf dieser Grenze, das Fertigstellungsjahr des konkreten Gebäudes entscheidet. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG angesetzt werden, wenn sie unter der typisierten liegt und objektbezogen nachgewiesen wird. Ein qualifiziertes Gutachten muss das Finanzamt berücksichtigen; ob es die Nutzungsdauer übernimmt, prüft es im Einzelfall. Einzelheiten und eine Modellrechnung finden Sie unter Gebäude-AfA und tatsächliche Nutzungsdauer.

Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten in Magdeburg

Für Fertigstellung ab 1925 gilt der Satz von 2 Prozent, also 50 Jahre typisierte Nutzungsdauer; für Fertigstellung bis 1924 der Satz von 2,5 Prozent. Die Siedlung wurde 1924 bis 1932 gebaut, das Fertigstellungsjahr Ihres Hauses entscheidet. Welcher Satz gilt, beurteilt Ihr Steuerberater; wir stellen die tatsächliche Nutzungsdauer fest.

Grundsätzlich ja, die Nutzungsdauer bezieht sich auf das Gesamtgebäude. Bei Platten der Jahre 1980 bis 1990 endet die typisierte Nutzungsdauer ohnehin zwischen 2030 und 2040; der Spielraum ist klein. Ob sich die Prüfung lohnt, sagen wir Ihnen nach der ersten Einordnung offen.

Ja, wenn Schäden dokumentiert sind und nicht vollständig saniert wurden. Durchfeuchtete Keller, geschädigte Abdichtungen und Haustechnik gehören zum technischen Verschleiß, den das Gutachten würdigt. Vollständig sanierte Schäden sind kein Prüfhinweis. Schadensgutachten und Sanierungsrechnungen aus 2013 sind deshalb wichtige Unterlagen.

Einen Pauschalpreis nennen wir nicht, weil der Aufwand vom Objekt abhängt: Größe, Unterlagenlage, Komplexität und der Aufwand für die Besichtigung in Magdeburg. Nach der ersten Einordnung erhalten Sie ein Angebot mit Festpreis für den vereinbarten Umfang. Anfrage und Einordnung sind unverbindlich. Wie Sie die Wirtschaftlichkeit für Ihre Immobilie abschätzen, zeigt die Seite Kosten und Wirtschaftlichkeit.
Quellen und Datenstand
  • Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen, Stichtag 15.05.2022, Gemeinde Magdeburg (ARS 150030000000) und Deutschland. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024. Eigene Berechnung der Anteile.
  • Zensus 2022, 100-m-Gitterdaten (Destatis, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0), ausgewertet nach Stadtteilgrenzen aus OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL). Eigene Berechnung.
  • Statistisches Bundesamt (Destatis), Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Bevölkerungsstand 31.12.2025 auf Grundlage des Zensus 2022.
  • Wikipedia-Artikel Magdeburg, Hermann-Beims-Siedlung, Neu Olvenstedt, abgerufen am 20.10.2026.
  • § 7 Abs. 4 EStG; BFH, Urteile vom 28.07.2021 (IX R 25/19) und 23.01.2024 (IX R 14/23). Einordnung unter Rechtliche Grundlagen.

Alle Zahlen beschreiben den Gebäude- und Wohnungsbestand der Stadt als Ganzes oder ihrer Stadtbezirke. Sie erlauben keine Aussage über die Restnutzungsdauer eines einzelnen Gebäudes. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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